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Aktualisiert Januar 2026 – 42€ Pauschale

Finden Sie die richtigen Pflegehilfsmittel

Kostenloser Berater mit Budget-Tracker für die 42€-Pauschale. Wählen Sie Ihre Einschränkungen und erhalten Sie passende Empfehlungen.

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42€ / Monat
Verbrauchsmittel
🔧
Leihweise
Techn. Hilfsmittel
Ab Pflegegrad 1
Voller Anspruch

📋 Ihre Angaben

Anspruch besteht ab Pflegegrad 1
Mehrfachauswahl möglich
🏥

Bereit für Ihre Empfehlungen

Wählen Sie links Einschränkungen aus und klicken Sie auf "Hilfsmittel finden"

Die Produktgruppen im Überblick

Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet 4 Kategorien für Pflegehilfsmittel

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PG 54 – Verbrauchsmittel

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz

42€ / Monat
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PG 50 – Pflegeerleichterung

Pflegebetten, Patientenlifter, Lagerungshilfen, Dekubitusmatratzen

Leihweise
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PG 51 – Körperpflege

Duschstühle, Badewannensitze, WC-Hilfen, Waschsysteme

10% Zuzahlung
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PG 52 – Selbständigkeit

Hausnotruf, mobiler Notruf, Medikamentendosierer

Individuell

Gut zu wissen

Wichtige Informationen rund um Pflegehilfsmittel

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Die 42€ Pauschale

Seit Januar 2026 erhalten Sie monatlich bis zu 42€ für Verbrauchsmittel. Der Betrag verfällt am Monatsende.

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So beantragen Sie

Formloser Antrag bei der Pflegekasse – kein Rezept nötig. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung.

Zur Anleitung →
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Technische Hilfsmittel

Pflegebetten & Co. werden meist leihweise gestellt. Bei Kauf nur 10% Eigenanteil, max. 25€.

Details →

Für Pflegehilfsmittel-Anbieter

Erreichen Sie gezielt pflegende Angehörige und Pflegebedürftige.

  • Gezielte Reichweite: Besucher mit konkretem Bedarf
  • Lead-Generierung: Qualifizierte Anfragen aus dem Tool
  • Affiliate-Modell: Pay-per-Lead oder Prozentsatz
📧 Partnerschaft anfragen
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Verbrauchsmittel-Anbieter
🛏️
Pflegebetten & Lifter
🆘
Hausnotruf-Dienste
🏪
Sanitätshäuser

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf wichtige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Alle Personen mit Pflegegrad 1-5, die zu Hause, in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen gepflegt werden. Kein Anspruch bei vollstationärer Pflege.

Nein, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Pflegekasse erstattet nur gegen Quittungen oder rechnet direkt mit Anbietern ab.

Nein, für die 42€-Pauschale benötigen Sie kein Rezept. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt.

Pflegebetten werden meist leihweise gestellt – dann kostenlos. Bei Kauf max. 10% Zuzahlung (höchstens 25€).

Inkontinenzprodukte (Windeln, Vorlagen) werden von der Krankenkasse mit Rezept übernommen – nicht von der Pflegekasse. Nur Bettschutzeinlagen fallen unter die 42€.

Alle Pflegeleistungen auf einen Blick

Mit dem PflegePur Navigator behalten Sie den Überblick über alle Leistungen – Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und mehr.