Kostenloser Berater mit Budget-Tracker für die 42€-Pauschale. Wählen Sie Ihre Einschränkungen und erhalten Sie passende Empfehlungen.
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Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet 4 Kategorien für Pflegehilfsmittel
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz
Pflegebetten, Patientenlifter, Lagerungshilfen, Dekubitusmatratzen
Duschstühle, Badewannensitze, WC-Hilfen, Waschsysteme
Hausnotruf, mobiler Notruf, Medikamentendosierer
Wichtige Informationen rund um Pflegehilfsmittel
Seit Januar 2026 erhalten Sie monatlich bis zu 42€ für Verbrauchsmittel. Der Betrag verfällt am Monatsende.
Mehr erfahren →Formloser Antrag bei der Pflegekasse – kein Rezept nötig. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung.
Zur Anleitung →Pflegebetten & Co. werden meist leihweise gestellt. Bei Kauf nur 10% Eigenanteil, max. 25€.
Details →Erreichen Sie gezielt pflegende Angehörige und Pflegebedürftige.
Antworten auf wichtige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Alle Personen mit Pflegegrad 1-5, die zu Hause, in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen gepflegt werden. Kein Anspruch bei vollstationärer Pflege.
Nein, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Pflegekasse erstattet nur gegen Quittungen oder rechnet direkt mit Anbietern ab.
Nein, für die 42€-Pauschale benötigen Sie kein Rezept. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt.
Pflegebetten werden meist leihweise gestellt – dann kostenlos. Bei Kauf max. 10% Zuzahlung (höchstens 25€).
Inkontinenzprodukte (Windeln, Vorlagen) werden von der Krankenkasse mit Rezept übernommen – nicht von der Pflegekasse. Nur Bettschutzeinlagen fallen unter die 42€.
Mit dem PflegePur Navigator behalten Sie den Überblick über alle Leistungen – Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und mehr.