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🔧 Produktgruppen 50-52

Technische Pflegehilfsmittel

Pflegebetten, Lifter, Duschstühle und Hausnotruf – meist leihweise kostenlos oder mit nur 10% Zuzahlung.

Die drei Produktgruppen

Technische Pflegehilfsmittel werden nach dem Hilfsmittelverzeichnis in drei Produktgruppen eingeteilt:

🛏️ PG 50 – Pflegeerleichterung

Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, meist leihweise gestellt:

  • Pflegebetten (elektrisch höhenverstellbar)
  • Pflegebett-Zubehör (Seitengitter, Aufrichthilfen)
  • Patientenlifter und Hebehilfen
  • Dekubitusmatratzen (Wechseldrucksysteme)
  • Lagerungshilfen und -rollen

🚿 PG 51 – Körperpflege/Hygiene

Hilfsmittel für Bad und WC, meist mit 10% Zuzahlung:

  • Duschstühle und Duschhocker
  • Badewannenlifter und -sitze
  • Toilettensitzerhöhungen
  • Toilettenstühle (fahrbar)
  • Waschsysteme

📞 PG 52 – Selbständigkeit/Kommunikation

Hilfsmittel für mehr Sicherheit und Unabhängigkeit:

  • Hausnotrufsysteme
  • Mobile Notrufsysteme (mit GPS)
  • Medikamentendosierer
  • Signalanlagen

Kosten und Zuzahlung

Die Kostenübernahme hängt davon ab, ob das Hilfsmittel leihweise gestellt oder gekauft wird:

VarianteKosten für SieBeispiel
LeihweiseKostenlosPflegebett, Lifter
Kauf (bis 25€)10% ZuzahlungDuschhocker (50€) → 5€
Kauf (über 250€)Max. 25€Badewannenlift (800€) → 25€
Monatliche KostenZuschussHausnotruf: 25,50€ Zuschuss
💡 Wichtig: Die Zuzahlung ist auf maximal 25 Euro pro Hilfsmittel begrenzt (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Bei Leihgabe fallen gar keine Kosten an!

Hausnotruf – ein Sonderfall

Der Hausnotruf hat eine besondere Regelung:

Viele Hausnotruf-Anbieter bieten das Basispaket komplett kostenlos an, da der Kassenzuschuss ihre Kosten deckt.

📱 Mobiler Notruf mit GPS: Für unterwegs gibt es mobile Notrufsysteme mit GPS-Ortung. Diese kosten meist 5-15€/Monat zusätzlich, sind aber besonders für Menschen mit Demenz oder Sturzgefahr sehr sinnvoll.

So beantragen Sie technische Hilfsmittel

  1. Bedarf feststellen: Pflegeberater, Arzt oder Pflegedienst kann den Bedarf dokumentieren
  2. Antrag bei der Pflegekasse: Formloser Antrag oder Formular der Kasse
  3. Genehmigung abwarten: Meist innerhalb von 3 Wochen
  4. Lieferung: Das Hilfsmittel wird geliefert und eingewiesen

Wird ein Rezept benötigt?

Für Pflegehilfsmittel ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Der Antrag erfolgt direkt bei der Pflegekasse. Anders ist es bei Hilfsmitteln der Krankenkasse (z.B. Rollstuhl) – hier brauchen Sie eine Verordnung vom Arzt.

Leihgabe vs. Kauf

Vorteile der Leihgabe:

✓ Keine Kosten für Sie
✓ Reparatur und Wartung inklusive
✓ Austausch bei Defekt oder geändertem Bedarf
✓ Rückgabe jederzeit möglich

Wann Kauf sinnvoll ist:

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Unser kostenloser Berater zeigt Ihnen passende technische Hilfsmittel basierend auf Ihren Einschränkungen.

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