Technische Pflegehilfsmittel
Pflegebetten, Lifter, Duschstühle und Hausnotruf – meist leihweise kostenlos oder mit nur 10% Zuzahlung.
Die drei Produktgruppen
Technische Pflegehilfsmittel werden nach dem Hilfsmittelverzeichnis in drei Produktgruppen eingeteilt:
🛏️ PG 50 – Pflegeerleichterung
Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, meist leihweise gestellt:
- Pflegebetten (elektrisch höhenverstellbar)
- Pflegebett-Zubehör (Seitengitter, Aufrichthilfen)
- Patientenlifter und Hebehilfen
- Dekubitusmatratzen (Wechseldrucksysteme)
- Lagerungshilfen und -rollen
🚿 PG 51 – Körperpflege/Hygiene
Hilfsmittel für Bad und WC, meist mit 10% Zuzahlung:
- Duschstühle und Duschhocker
- Badewannenlifter und -sitze
- Toilettensitzerhöhungen
- Toilettenstühle (fahrbar)
- Waschsysteme
📞 PG 52 – Selbständigkeit/Kommunikation
Hilfsmittel für mehr Sicherheit und Unabhängigkeit:
- Hausnotrufsysteme
- Mobile Notrufsysteme (mit GPS)
- Medikamentendosierer
- Signalanlagen
Kosten und Zuzahlung
Die Kostenübernahme hängt davon ab, ob das Hilfsmittel leihweise gestellt oder gekauft wird:
| Variante | Kosten für Sie | Beispiel |
|---|---|---|
| Leihweise | Kostenlos | Pflegebett, Lifter |
| Kauf (bis 25€) | 10% Zuzahlung | Duschhocker (50€) → 5€ |
| Kauf (über 250€) | Max. 25€ | Badewannenlift (800€) → 25€ |
| Monatliche Kosten | Zuschuss | Hausnotruf: 25,50€ Zuschuss |
Hausnotruf – ein Sonderfall
Der Hausnotruf hat eine besondere Regelung:
- Basispaket: Die Pflegekasse zahlt 25,50€/Monat
- Anschlussgebühr: Einmalig bis 10,49€ von der Kasse übernommen
- Eigenanteil: Je nach Anbieter 0-10€/Monat zusätzlich
Viele Hausnotruf-Anbieter bieten das Basispaket komplett kostenlos an, da der Kassenzuschuss ihre Kosten deckt.
So beantragen Sie technische Hilfsmittel
- Bedarf feststellen: Pflegeberater, Arzt oder Pflegedienst kann den Bedarf dokumentieren
- Antrag bei der Pflegekasse: Formloser Antrag oder Formular der Kasse
- Genehmigung abwarten: Meist innerhalb von 3 Wochen
- Lieferung: Das Hilfsmittel wird geliefert und eingewiesen
Wird ein Rezept benötigt?
Für Pflegehilfsmittel ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Der Antrag erfolgt direkt bei der Pflegekasse. Anders ist es bei Hilfsmitteln der Krankenkasse (z.B. Rollstuhl) – hier brauchen Sie eine Verordnung vom Arzt.
Leihgabe vs. Kauf
Vorteile der Leihgabe:
✓ Keine Kosten für Sie
✓ Reparatur und Wartung inklusive
✓ Austausch bei Defekt oder geändertem Bedarf
✓ Rückgabe jederzeit möglich
Wann Kauf sinnvoll ist:
- Bei Hilfsmitteln mit Körperkontakt (z.B. Duschstuhl)
- Wenn Sie ein bestimmtes Modell wünschen
- Bei dauerhaftem Bedarf und günstigen Eigenanteilen
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